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Was ist ein Wahlarzt?

Wahlarzt ist ein Arzt mit Ordination der in keinem vertraglichen Verhältnis zu Krankenkassen steht. Als Patient sind Sie daher im Status eines Privatpatienten und erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote. Ihr Vorteil besteht darin, dass ein Wahlarzt keinen durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen unterliegt.

Das bedeutet für Sie, dass genauer auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche eingegangen werden kann, raschere Terminvergaben, kürzere Wartezeiten und vor allem mehr Zeit für die Behandlungen möglich sind.

Kostenrückerstattung

Die beglichene Honorarnote können Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse und, falls vorhanden, bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Legen Sie Ihrer Krankenkasse die erhaltene Honorarnote, die Zahlungsbestätigung (Barzahlung wird gleich auf der Honorarnote quittiert), den Erlagschein oder den Kontoauszug (sind immer als Originalvorlage notwendig) oder auch den Ausdruck Ihrer Telebankingüberweisung vor.

Zur Vereinfachung haben wir für Sie einen Erstattungsantrag vorbereitet, den Sie zusammen mit der Honorarnote in unserer Ordination oder hier auf unserer Homepage erhalten.

Auf der Honorarnote (aber auch schon auf dem vorab ausgestellten Heil-, Kostenplan) ist aufgeführt welchen Betrag Sie dann von Ihrer Kasse zurückerhalten.

Unserer Erfahrung nach erhalten Sie den zu erstattenden Betrag am schnellsten zurück wenn Sie die Unterlagen persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorlegen. Es geht aber auch durch Zusendung per Post.

ACHTUNG!
Wenn Sie im selben Zeitraum als Patient einen Wahlarzt und einen Arzt des selben Faches als Vertragsarzt aufgesucht haben, können Ihnen keine Kosten rückerstattet werden!

Hier finden Sie den Refundierungsantrag.